gefragt hat: Anjuschka Wagner
geantwortet hat: Baustadtrat C. Röding
Frage 1 Ist die, erst neu erbaute, Steganlage an der Badestelle Moorloch am Groß-Glienicker-See,
vom Beschluss Nr.: 2824/XVIII, der BVV vom 28.03.2012 betroffen und muss wieder
abgerissen werden?
Antwort: Nein, sie ist nicht betroffen.
Frage 2 Wenn nein, warum nicht, der Beschluss nimmt sie nicht aus?
Antwort: Es ist eine bezirkseigene Anlage. Verträge kann man nicht mit sich selber schließen.
Vom Abriss sind nur privatrechtliche Verträge betroffen.
Frage 3 Wer darf diese Anlage zur Zeit nutzen?
Antwort: Die Nutzung liegt ausschließlich in öffentlichem Interesse.
z.B. Angler, Fischereiamt Berlin, Gewässeraufsicht (z.B. Wasserentnahmen), Landeslabor, DLRG
Frage 4 Ist die privat geführte Gaststätte „Seekrug“, neben der Badestelle Moorloch am Groß-Glienicker-See,
vom o.a. Beschluss der BVV vom 28.03.2012 ebenfalls betroffen und wird aufgefordert, ihre Steganlage
für die Bootsvermietung abzureißen, so wie die anderen Seeanlieger?
Antwort: JA
Frage 5 Wenn nein, warum nicht, der Beschluss nimmt sie nicht aus?
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