2824/XVIII Wanderweg Groß-Glienicker See
(Antrag der Fraktion der SPD vom 16.05.2011)
Das Bezirksamt wird beauftragt,
- dafür Sorge zu tragen, dass am Groß Glienicker See ein Uferstreifen
mit einer Breite von 15 Metern von jeglicher Nutzung freigehalten wird.
Die privat-rechtlichen Verträge zur Nutzung der Wasserfläche sind nicht
zu verlängern.
Für Stege und Uferbebauungen ist der Rückbau zu veranlassen.
Die intensive Nutzung der unmittelbaren Uferzone soll innerhalb
eines 15 Meter breiten Uferstreifen aufgegeben werden
und
- die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines
öffentlichen Wanderweges am Groß Glienicker See zu schaffen.