gefragt hat: Klaus Kielmann
geantwortet hat: Bürgermeister Helmut Kleebank
Frage 1 Liegen dem Bezirksamt zu den See-Stegen am Groß-Glienicker-See Steggenehmigungen vor?
Anwort: Es liegen dem Bezirksamt 2 Wasserbehördliche -Genehmigungen vor, die des DLRG-Steges
und die für den bezirkseigenen Steg.
Frage 2 Wenn ja, mit welcher Begründung bezeichnet das Bezirksamt die ihm vorliegenden
Steggenehmigungen als nicht gültig und trifft die Begründung, nach Meinung des
Bezirksamtes, auf alle vorliegenden Steggenehmigungen zu?
Antwort: entfällt (wg. obiger Antwort)
Frage 3 Wenn nein, warum hat das Bezirksamt keine Steggenehmigungen vorliegen,
obwohl mir bekannt ist, dass Seeanlieger Steggenehmigungen haben und
diese auch eingereicht wurden?
Antwort: Es wurden, trotz Aufforderung der Behörde, keine wasserrechtlichen Genehmigungen vorgelegt.
Frage 4 Gibt es eine Zusammenfassung und/oder Auswertungen über die Eigenauskünfte der
Seeanlieger vom Groß-Glienicker-See aus dem Jahr 2008?
Antwort: Es gibt keine Zusammenfassung der Ergebnisse, vielmehr wurde eine Einzelfall
bezogene Bestandsaufnahme erarbeitet.
Diese Beantwortung deckt sich nicht mit den uns vorliegenden Angaben diverser Eigentümer, die ihre Genehmigungen dem Bezirksamt vorgelegt haben oder sogar von dort (ggf. auch befristete) Genehmigungen erhalten haben.