Nun mussten wir das Bezirksamt auf Fortsetzung der Pachtverträge verklagen!
Nachdem das Güteverfahren am Desinteresse des Bezirksamtes, vertreten durch den Bezirksbürgermeister, Helmut Kleebank (SPD), gescheitert ist, haben die Seeanlieger nun Klage gegen das Bezirksamt erhoben, um die Fortführung der alten Pachtvertrage über die zur Benutzung der bestehenden Steganlage notwendigen Wasserfläche zu erreichen.
Die Pachtverträge wurden jeweils durch Nachtragsvereinbarungen, die ausschließlich dem Seeeigentümer eine Erhöhung des Pachtzinses ermöglichen sollten, verlängert.
Der Wortlaut der entsprechenden Vertragsklausel lautet: